Mietunterlagen 

Von November bis Ostern vermieten wir keine Wohnmobile.

Wenn Sie im Sommer in der Schulferienzeit verreisen wollen, müssen Sie unbedingt bis spätestens im März buchen!

unsere Mietwagen-Marken: Hymer, Carado, Pössl, Weinsberg 

Ausstattung:
2.2 bis 2.8 Liter Turbodiesel (je nach Fahrzeuggrösse), Servolenkung, Klimaanlage, Markise, Veloträger, Radio/CD, Keile, Kabelrolle mit Adaptern, Gasflasche gefüllt (2.Flasche auf Wunsch Füllung wird berechnet), WC-Chemie, Campingführer, Geschirr-/ Pfannenset und Campingmöbel auf Wunsch, bitte bei Reservation bestellen

Versicherungen:
Vollkasko SB Fr. 1000.00, Haftpflicht SB Fr. 500.00, Teilkasko ohne SB

Uebernahme des Mietwagens ist i.d.R. Freitag ab 14.00 Uhr, Rückgabe Freitag bis 9.00 Uhr.
Rechnen Sie mit etwa 1 Std. für die Einführung in die Funktionen des Fahrzeugs.
Wir vereinbaren den genauen Uebergabtermin telefonisch ca 1 Woche vor Ferienbeginn.
Um Wartezeiten zu vermeiden, sind wir dankbar für die genaue Einhaltung der vereinbarten Zeiten. Ausserhalb der Hochsaison sind andere Uebernahmetage und -Zeiten nach Absprache möglich.

 

Wohnmobile

Übernahme in Spreitenbach
Freitag ab 14.00 Uhr bis Freitag 09.00 Uhr
Kategorie
A
 
Kategorie
B
 
Kategorie
C
 
Kategorie
E
 
Kategorie
Camper
Pössl 2 Win

Nebensaison Woche Woche Woche Woche Woche
April, Mai, Juni, Sept. Okt. 1190.- 1250.- 1290.- 1250.- 990.-
pro Tag 170.- 180.- 190.- 180.- 150.-
min. 3 Tage inkl. 200 km inkl. 200 km inkl. 200 km inkl. 200 km inkl. 200 km
           
Hauptsaison Woche Woche Woche Woche Woche
Juli, August 1540.- 1570.- 1680.- 1570.- 1150.-
nur ganze Wochen          
  • alle Preise in CHF
  • inkl. 1400 km pro Woche
  • ab 3 Wochen (21 Tage) Mietdauer: freie Kilometer
  • Mehrkilometer SFr. -.70 p./Km

Reservierung

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu zahlen.
Restbetrag spätestens 1 Monat vor Reisebeginn, Kaution SFr. 1000.- bei Abholung des Fahrzeuges bar oder Kreditkarte zur Abdeckung der Selbstbehalte der Versicherungen.

Aussenreinigung:
Ist im Preis inbegriffen, Innenreinigung ist Sache des Mieters, auf Wunsch Innenreinigung durch uns (bitte bei der Reservierung angeben)

Innenreinigung:
SFr. 150.-. Bei ausserordentlicher Verschmutzung (z.B. Hundehaare) erfolgt die Innenreinigung nach Aufwand und wird mit Fr. 75.-/Stunde berechnet.
Die Entleerung und Reinigung der WC-Cassette ist Sache des Mieters.


Miet- und Versicherungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen
Diese Mietbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieten beginnen beim Standplatz der Vermieterin und enden, wenn der Wagen zum Standplatz der Vermieterin zurückgebracht wird. Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, ist die Vermieterin sofort telefonisch zu benachrichtigen. Ausserdem hat der Mieter einen Zuschlag von Fr. 50.-- pro Stunde zu bezahlen (dies, um auch unserem nächsten Kunden das Fahrzeug pünktlich abliefern zu können). Ausgenommen bei nicht vorhergesehenen Verspätungen.

Annulationskosten-Versicherung ist i.d.R. in Ihrer Hausratversicherung enthalten. Bei Absagen aus wichtigen Gründen (Krankheit, Todesfall, Unfall usw.) bis 61 Tage vor Abreise 20% vom Mietpreis, bis 31 Tage vor Abreise 50% vom Mietpreis und nach 30 Tagen vor Abreise 100% vom Mietpreis.

Fahrer
Der Lenker des Wohnmobils muss mindestens 21 Jahre alt und mind. 12 Monate im Besitze eines Führerscheines der Kat. B sein (nationale Vorschriften beachten). Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter, welcher gleichzeitig Fahrer ist. Allfällige Zweitfahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.

Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst der Vermieterin zu melden. Diese entscheidet, wie und wo der Wagen repariert wird. Reparaturen, die ausgeführt werden ohne die Vermieterin orientiert zu haben, sind vom Mieter grundsätzlich selber zu tragen. Ebenso sind für die Rückerstattung von Reparaturkosten die Originalrechnungen und Quittungen der Vermieterin zu übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, alle 500 km den Oel- und Wasserstand zu kontrollieren, das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Oel, welches nachgefüllt werden muss, ist ein Betriebsmittel und geht zu Lasten des Mieters. Bei einem Defekt ist der Mieter verpflichtet alles zu unternehmen um den Schaden möglichst klein zu halten. Für den Fall, dass der gemietete Wagen infolge Unfalles oder anderer nicht von der Vermieterin verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich die Vermieterin um ein Ersatzfahrzeug, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, werden dem Mieter alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei der Vermieterin nicht geltend gemacht werden.

Unfall
Bei einem Unfall muss die Vermieterin sofort telefonisch benachrichtigt werden. Tel.-Nr.: *056/401 29 29, Fax: 056/401 55 74. Ebenso ist die Polizei zu verständigen. Es ist eine Skizze, wenn möglich mit Photos, über den Unfallhergang und der Situation zu machen. Notieren Sie sich die Namen und Adressen des Kollisionsgegners und allfälliger Zeugen.
* aus dem Ausland: Vorwahl 004156/ .........

Versicherungen
Unsere Fahrzeuge sind haftpflichtversichert mit unbegrenzter Deckung (Selbstbehalt Fr. 500.-- pro Schadenfall). Ebenso sind alle Fahrzeuge vollkaskoversichert (Selbstbehalt Fr. 1000.-- pro Schadenfall). Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso allfällige von der Versicherung abgelehnte Schaden, wie Grobfahrlässigkeit z. B. Alkohol, unsachgemässe Bedienung etc. Für Elementarereignisse wie Sturm (Mindestens 75km/h, Hagel und Einbruch muss ein Protokoll vom Platzwart oder der Polizei (Einbruch und Unfall) für die Versicherung erstellt werden. Schäden sind sonst vom Mieter zu tragen.

 

Home   Seite drucken...
 
created by IAG die web-macher